Mitgliedschaft
Wann ist eine Mitgliedschaft möglich?
• Aktive Mitarbeiter*innen der DB und anderer Eisenbahnen
• Im Ruhestand befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB bzw. ihrer Rechtsvorgänger und anderer Eisenbahnen
• Witwen und Witwer verstorbener Mitglieder nach 1. und 2.
Bemerke:
Diese Bestimmungen gelten auch für ehemalige Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die aus der DB ausgeschieden (oder ausgegliedert) sind oder durch Umorganisation zu anderen Behörden kamen (z.B. Bahnpolizei).
Wie viel kostet die EBK-Mitgliedschaft?
- Jährlich wird ein Beitrag von 18 Euro per Bank eingezogen
Wie kann ich Mitglied werden? - Schreiben Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!